Fenster Center Schwaz GmbH


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AGB's

Über uns

Allgemeine Geschäftsbedingungn (AGB)
Der Firma Fenster Center Schwaz GmbH
A-6130 Schwaz, Münchner Straße 20




§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteile aller Angebote und Verträge über
Warenlieferungen und Montagearbeiten, auch von bereits laufenden und künftige Geschäftsverbindungen.
Änderungen sind ausdrücklich nur in Schriftform und durch uns bestätigt zulässig.
Eventuelle Liefer- oder Geschäftsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch
stehen, sind für uns nur verbindlich, wenn diese durch
uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Stillschweigen gilt keinesfalls als Zustimmung oder
Anerkennung. Für Punkte, die in diesen Bedingungen nicht geregelt
sind, gilt allgemeines Recht. Wird ein einzellner Punkt dieser AGB angefochten,
behalten die rechtlichen Punkte ihre Gültigkeit.

§2 Angebote
Alle unsere Angebote sind für 14 Tage bindend, sofern nichts
Anderes angegeben ist. Prospekte, technische Beschreibungen stammen
Von unseren Zulieferern und wir übernehmen somit keine Haftung dafür.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das es zu Abweichungen zu den
abgebildeten Mustern, besonders in Farbtönen, kommen kann.

§3 Preise
Wenn nichts anderes vereinbart, gelten die angeführten Preise ab unserem
Lager ins Stans. Die Angeführten Preise beruhen auf die Kosten zum Zeitpunkt
Der Angebotslegung.
Sollten zwischen diesem Zeitpunkt und dem der Auftragserteilung Änderungen eintreten, sind wir berechtigt, die Preise neu zu berechnen.
Umsatzsteuer wird zu dem am Tag der Lieferung gültigen Steuersatz extra ausgewiesen verrechnet.

§4 Änderungen/Stornierung
Tritt nach Auftragserteilung ein Änderungswunsch,
bzw. Stornierung von Seiten des Kunden auf, kann es von Seiten unserer Zulieferer
zu Änderungs-, bzw. Stornokosten kommen.
Diese sind zur Gänze vom Kunden zu tragen.

§5 Lieferung
Wird nicht ausdrücklich eine Zustellung der Waren vereinbart, sind diese selbst bei
unserem Lager in Stans abzuholen. Wir behalten uns das Recht vor,
Waren die nicht binnen 14 Tagen nach Verständigung abgeholt werden, zu verrechnen.
Wird Lieferung frei Baustelle bzw. frei Haus vereinbart,
bedeutet dies Anlieferung und Abladen zur von ihnen,
im Vorhinein bekanntgegebene Adresse unter der Voraussetzung, einer mit LKW
befahrbaren Zufahrtstraße. Das Risiko geht, bei vereinbarter Lieferung,
nach Beendigung des Abladevorgangs auf den Käufer über.
Die angegebenen Lieferfristen oder Lieferdaten sind als ungefähr zu betrachten.
Werden Lieferfristen überschritten, entstehen daraus keinerlei, wie auch
Immer gearteten Ersatzansprüche für den Käufer.

§6 Montagearbeiten
Eventuell vereinbarte Montagearbeiten umfassen lediglich die im Angebot
Ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Leistungen sind noch vor
Beginn der Zusatzarbeiten schriftlich zu bestätigen.
Montagearbeiten werden grundsätzlich von Subunternehmen ausgeführt.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, den Subunternehmer kurzfristig
Auszutauschen. Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch, einen Austausch des
Montageunternehmens ohne triftigen Grund zu verlangen.

§7 Mängelrügen, Gewährleistungen, Haftung
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Lieferung auf offensichtliche
Mängel der Waren, Transportschäden, Fehl- oder Falschmengen sofort bei Empfang
Der Waren zu prüfen und vorhandenen Mängel sofort, versteckte Mängel sofort bei
Erkennbarkeit anzuzeigen.
Für Gewährleistung gelten die Gesetzlichen Fristen, ausgenommen es werden von einem unserer Zulieferer Garantien über diese Fristen hinaus gewährt.
Diese werden in vollem Ausmaß an den Käufer weitergegeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Abweichungen nach Maß,
Güte, Farbe, Oberflächenbeschaffenheit etc. gemäß den einschlägigen Normen bzw. Branchenrichtlinien zulässig sind!
Des weiteren ist der Käufer verpflichtet, Wartungs- und Pflegeanleitungen des Herstellers genau zu befolgen. Für Schäden, die aus unsachgemäßer
Anwendung entstehen, wird von uns keine Haftung übernommen.

§8 Zahlung
Die Zahlung hat jeweils nach Rechnungslegung binnen 14 Tage ohne jeden Abzug auf ein von uns bekannt gegebenes Konto zu erfolgen.
Skontoabzüge oder Änderungen der Zahlungsfrist sind nur zulässig, wenn diese Bereits am Auftragsschreiben schriftlich festgehalten sind. Überweisungsspesen etc. sind zur Gänze vom Kunden zu tragen.

§9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Der Käufer willigt bereits jetzt, für den Fall eines entsprechenden Zahlungsverzugs, in die Abholung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ein.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwaz. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden

Fenster Center Schwaz GmbH
Münchner Straße 20
6130 Schwaz



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